Unsere Dienstleistungen in Koblenz und Umgebung

Unsere Dienstleistungen in Koblenz und Umgebung

 

Als Gutachterbüro bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen im Bereich Artenschutz in den Regionen Mittelrheintal, Vodereifel, Hunsrück und Westerwald.

Unsere Dienstleistungen richten sich in erster Linie an Privatpersonen und Unternehmen, die aufgrund des geringen Umfangs ihrer Bauvorhaben ansonsten keine Gutachter finden können. Um die Kostenkalkulation möglichst transparent zu halten wird im gemeinsamen Dialog der Untersuchungsumfang abgestimmt und das dafür aufzuwendende Arbeitsstundenbudget ermittelt.

Nicht Profitmaximierung steht in unserem Unternehmen an erster Stelle, sondern die Erfüllung des Artenschutzes auch bei kleineren Vorhaben. Leistbar und umsetzbar für jeden.

Beratung

Zum Beginn jeder artenschutzrechtlichen Untersuchung steht eine Beratung. Neben der Durchführung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) beraten wir bei allen arten- und naturschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere bei Eingriffen in Natur und Landschaft und möglichen Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG und daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz) und der Möglichkeit der Lebensraumoptimierung und Habitataufwertung.

Einsatzfälle können sein:

  • Allgemeine Beratung bei geplanten Bauvorhaben
  • Einschätzung Brutstättenpotential bei anstehender Sanierung oder Abriss
  • Auswahl und Einbau von Ersatznistkästen für Vögel und Fledermäuse
  • Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung des Verbotszeitraums zur Rodung

Kartierung und Monitoring

Stellt sich während der Beratung heraus, dass tiefergehende Untersuchungen notwendig sind oder wurden diese bereits von den zuständigen Naturschutzbehörden vorgegeben, können Kartierungen die notwendige Datengrundlage liefern.

Folgende Artgruppen werden von uns untersucht:

  • Avifauna (Vögel)
  • Chiroptera (Fledermäuse)
  • Reptilia (Schlangen und Echsen)

Vor Untersuchungsbeginn wird der Untersuchungsumfang und die Größe des Untersuchungsgebietes festgelegt. Die Abstimmung erfolgt in der Regel zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Behörde. Auf Wunsch des Auftraggebers können wir die Kommunikation aber vollständig übernehmen und als zentrale Anlaufstelle zwischen Vorhabensträger und Naturschutz agieren.

Auf Basis der Kartierungen sind genaue Analysen und Aussagen hinsichtlich des vorliegenden Artenspektrums und der Dichteverteilung möglich sowie der Grad der Betroffenheit durch das geplante Vorhaben ableitbar.

Fachgutachten

Meist am Ende einer Untersuchung wird von den zuständigen Behörden ein Gutachten gefordert. Dieses wird auf Basis methodensicher erhobener Daten mit wissenschaftlichem Fokus  verfasst. Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung werden Protokolle vorgehalten.

Sollten durch die Untersuchung artenschutzrechtliche Konflikte erkennbar sein, wird zudem ein Maßnahmenkatalog zur Vermeidung, Verminderung sowie Kompensation von Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten erstellt.

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